RMS Foundation
Robert Mathys-Strasse 1
2544 Bettlach
Schweiz
Tel. +41 32 644 2000
Die Schweizer Spielzeugverordnung (VSS) legt verbindliche Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz für Spielzeuge fest. Sie basiert auf den europäischen Richtlinien und verweist insbesondere auf die Normenreihe EN 71, die physikalische, mechanische und chemische Eigenschaften von Spielzeugen regelt.
Für Hersteller, Importeure und Händler bedeutet das: Konformität ist kein «Kann», sondern ein «Muss». Dazu gehören eine korrekte Kennzeichnung, eine rechtsgültige Konformitätserklärung sowie, falls notwendig, umfassende Prüfberichte.
Damit leistet die VSS einen wichtigen Beitrag dazu, dass Kinder mit sicheren Produkten spielen können und Eltern auf geprüfte Qualität vertrauen dürfen.
Wir unterstützen Sie dabei, die Vorgaben der VSS zuverlässig umzusetzen. Mit unserem Know-how und modernen Prüflabors sorgen wir dafür, dass Ihre Produkte alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen – und Kinder sicher spielen können.
Bevor ein Spielzeug in den Handel kommt, muss es geprüft werden, um die Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen zu bestätigen. In den meisten Fällen reicht dafür eine interne Kontrolle.
Wir begleiten und unterstützen Sie in allen Phasen dieses Konformitätsbewertungsverfahrens.
Gemäss der Schweizer Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung sind Spielzeuge alle Gegenstände, die dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern bis vierzehn Jahren zum Spielen verwendet zu werden. Um als Spielzeug zu gelten, muss ein Gegenstand nicht ausschliesslich für den Zweck des Spielens vorgesehen sein. Auch Artikel mit anderem Hauptzweck können rechtlich also als Spielzeug gelten.
Handkehrum beschreibt die Spielzeugverordnung zahlreiche Ausnahmen: mehrere Produkte, die auf den ersten Blick wie Spielzeug wirken, fallen rechtlich nicht unter diese Kategorie.
Unsere Expertise: Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung, ob Ihr Produkt als Spielzeug einzustufen ist – und falls ja, für welche Alterskategorie. So gewinnen Sie Klarheit und Rechtssicherheit.
Die Schweizer Spielzeugverordnung verpflichtet Herstellerinnen, vor dem erstmaligen Inverkehrbringen eines Spielzeugs eine Sicherheitsbewertung durchzuführen.
Diese umfasst zwei zentrale Schritte:
Gefahrenanalyse – Untersuchung aller Risiken, die sich aus den chemischen, physikalischen, mechanischen oder elektrischen Eigenschaften ergeben können, ebenso wie aus Entflammbarkeit, Hygiene oder sogar Radioaktivität.
Expositionsbewertung – Einschätzung, in welchem Ausmass Kinder oder Dritte diesen Gefahren im Alltag ausgesetzt sein könnten.
Wir unterstützen Sie kompetent bei der Erstellung Ihrer Sicherheitsbewertung.
Bei Spielzeug steht die Sicherheit Ihres Kindes an erster Stelle. In der Schweiz muss jedes Spielzeug strenge Prüfungen bestehen, darunter die der EN 71, die europäische Norm, die sicherstellt, dass Spielzeug schadstofffrei, robust und altersgerecht ist. Es darf keine giftigen Stoffe enthalten, keine verschluckbaren Kleinteile haben und muss mechanisch stabil sein. Dank klarer Kennzeichnungen erkennen Eltern sofort, dass das Spielzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Wir zeigen Ihnen gerne, welche Normen und Anforderungen für Ihr Produkt relevant sind, damit Sie sicher planen können.
Brauchen Sie Tests für Ihr Konformitätsbewertungsverfahren?
Wir prüfen die vorhandene Dokumentation Ihres Produkts und geben Ihnen Empfehlungen zu den noch nötigen Tests.
Die meisten Tests führen wir direkt bei uns im Haus durch. Sollte dies einmal nicht möglich sein, arbeiten wir mit einem Partnerlabor zusammen, selbstverständlich nur mit Ihrer Zustimmung.
Wenn ein Spielzeug die Sicherheitsanforderungen erfüllt, stellt die Herstellerin eine Konformitätserklärung aus. Damit bestätigt sie, dass das Spielzeug den Vorschriften entspricht. Die Erklärung wird in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst und enthält alle notwendigen Angaben. Herstellerin und Importeurin müssen sie zehn Jahre lang aufbewahren, immer aktuell halten und den Behörden bei Bedarf zur Verfügung stellen.
Bei Fragen zur Konformitätserklärung sind wir gerne für Sie da!
Neben den Serviceleistungen für unsere Kundschaft beteiligen sich unsere Mitarbeitenden auch an internen und externen Forschungsprojekten und erweitern so kontinuierlich ihren Horizont.
Von diesem stetigen Know-how-Zuwachs profitieren auch Sie in Form von schnellen und kreativen Lösungen für Ihre Fragestellungen.
Besprechen Sie Ihr Anliegen mit unseren Experten. Sie helfen Ihnen gerne, das optimale Vorgehen festzulegen.
Gerne können Sie die Proben vorbeibringen. Rufen Sie einfach vorher kurz an, und wir nehmen Ihre Proben in Empfang. Je nach Auslastung bearbeiten wir diese umgehend. Sollte es einmal ganz schnell gehen, bieten wir auch Expresslieferungen an.
Kleinere Aufträge bearbeiten wir üblicherweise innerhalb von 10 Arbeitstagen (im Rahmen unserer technischen und personellen Möglichkeiten). Kontaktieren Sie uns für die Möglichkeit einer priorisierten Bearbeitung gegen Aufpreis. Für grössere Projekte schlagen wir Ihnen gerne einen individuellen Zeitplan vor.
Üblicherweise kommunizieren wir Ihnen die Testergebnisse in Form einer Prüfbescheinigung. Auf Wunsch erstellen wir für Sie einen ausführlicheren Bericht, in dem wir Ergebnisse statistisch aufbereiten und interpretieren und/oder Empfehlungen abgeben können. Beide senden wir Ihnen gerne mit digitaler Signatur.
Als ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor steht Vertraulichkeit für uns an erster Stelle. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unseren AGB. Kontaktieren Sie uns für die Möglichkeit von zusätzlichen Schutzmassnahmen für besonders sensible Daten.
Die Dienstleistungen unseres Materialprüflabors sind seit 1995 nach ISO/IEC 17025 akkreditiert. Unser QM-System ist ISO 9001 zertifiziert.
Hier finden Sie unsere neuesten Blog-Beiträge.
RMS Foundation
Robert Mathys-Strasse 1
2544 Bettlach
Schweiz
Abonnieren Sie unseren Info-Letter und wir informieren Sie etwa 10-mal pro Jahr über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Materialprüfung, Forschung und Wissenstransfer.