Qualität

Kompetenz und Engagement sind wesentliche Elemente kundennaher Dienstleistungen. Mit kompromisslosem Qualitätsbestreben und Kontinuität in unserem Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 handeln wir im Dienste unserer Kunden.

Die Dienstleistungen unseres Prüflabors sind seit 1995 akkreditiert.  Im August 2013 erlangten  wir die erweiterte Akkreditierung Typ C nach ISO/IEC 17025. Somit können auf Kundenwunsch auch neue Prüfverfahren nach internationalen Standards oder eigenen, validierten Verfahren entwickelt und als akkreditierte Dienstleistungen angeboten werden.

ISO 9001 Zertifizierung des Qualitätssystems

Die RMS Foundation verfügt seit 1993 über ein Qualitätsmanagementzertifikat nach der Norm ISO 9001. Das aktuelle Zertifikat wurde von QS Zürich AG ausgestellt.

Akkreditierung

Seit 1995 sind die  Dienstleistungen unseres Prüflabors nach ISO/IEC 17025 durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) akkreditiert. Seit August 2013 umfasst die Akkreditierung den Typ C. Diese Akkreditierung basiert auf festgelegten Technologien und Messprinzipien und ermöglicht es dem Labor, ohne vorangehende Begutachtung neue Verfahren in den Geltungsbereich der Akkreditierung aufzunehmen, solange bereits im Labor etablierte Technologien und Messprinzipien eingesetzt werden.

 

Myriam Herger (Leiterin Qualitätsmanagement & Unterstützende Dienste, Mitglied der Geschäftsleitung)

Entscheidungsregel für Konformitätsbewertungen

Jedes Ergebnis einer Analyse ist mit einer Messunsicherheit behaftet, da der ermittelte Messwert aufgrund von technischen Limitierungen, zum Beispiel einer begrenzten Anzeigegenauigkeit oder Signalrauschen, sowie von Umgebungseinflüssen immer nur eine Schätzung des wahren (unbekannten) Wertes darstellt.

Wenn anhand eines Messwerts eine Aussage bezüglich der Einhaltung eines vorgegebenen Richt- oder Grenzwertes gemacht wird (Konformitätsbewertung), so kann diese Entscheidung entweder mit oder ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit getroffen werden.

Die ISO/IEC 17025:2018 verlangt von akkreditierten Prüflaboren, Konformitätsbewertungen anhand einer definierten Entscheidungsregel zu treffen. Diese muss dem Kunden mitgeteilt werden und kommt immer dann zur Anwendung, wenn die der Konformitätsbewertung zugrundeliegende Norm oder technische Spezifikation keine anderweitige Entscheidungsregel vorgibt.

Die RMS Foundation gibt zu einem Messergebnis jeweils eine erweiterte Messunsicherheit Uk=2 für einen Vertrauensbereich von 95% an. In Ausnahmefällen kann die Information auf Nachfrage nachgereicht werden. Sofern keine anderweitigen Vorgaben oder Vereinbarungen bestehen, werden Konformitätsbewertungen durch die RMS Foundation anhand einer einfachen Entscheidungsregel getroffen. Dies bedeutet, dass die Messunsicherheit für die Entscheidung nicht berücksichtigt wird. Vor der Konformitätsbewertung werden die Messergebnisse auf die von der Norm oder technischen Spezifikation vorgegebene Anzahl Nachkommastellen gerundet.

Wie in der folgenden Grafik veranschaulicht, muss für ein konformes Ergebnis lediglich der Messwert, bzw. der Mittelwert einer Mehrfachmessung, innerhalb des Akzeptanzbereichs liegen (A–B). Messwerte ausserhalb des Akzeptanzbereichs gelten als nicht konform (D–E).

 

Liegt ein Messwert exakt auf der Spezifikationsgrenze (C), so gilt er als konform, wenn die Spezifikationsgrenze einen zulässigen Minimal- oder Maximalwert darstellt, bzw. wenn der Akzeptanzbereich die Spezifikationsgrenze einschliesst (≥ oder ≤). Andernfalls gilt der Messwert als nicht konform. Ohne eindeutige Angabe zur Rolle der Spezifikationsgrenze gelten Messwerte im Fall C als konform.

Die aus diesen Entscheidungsregeln entstehenden Wahrscheinlichkeiten für falsche positive Konformitätserklärungen (Irrtumswahrscheinlichkeit) sind für die 5 verschiedenen Fälle A–E unten tabellarisch angegeben. Auf Prüfbescheinigungen mit einer Konformitätsbewertung vermerkt die RMS Foundation jeweils die angewendete Entscheidungsregel.

 

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