
Externe Forschung
Anträge an die RMS für Externe Forschung (EFO) werden nach Gesichtspunkten der aktuellen Interessen der RMS-Aktivitäten und -Forschung beurteilt. Dazu gehören Themen aus Orthopädie und Traumatologie sowie werkstofftechnische Fragestellungen auch aus anderen Anwendungsgebieten. Diese so genannten EFO-Projekte werden in Absprache mit den Antragsstellern und Projektleitern definiert und durch sie zum Teil unabhängig oder in enger Zusammenarbeit mit der RMS durchgeführt.
Projektanträge sind mit dem entsprechenden Formular «RMS – Forschungsantrag» und gemäss den darin formulierten Richtlinien in deutscher oder englischer Sprache an die folgende Adresse einzureichen:
RMS Foundation
Externe Forschung
Bischmattstrasse 12
Postfach 203
CH-2544 Bettlach
Die beantragte finanzielle Unterstützung und/oder die gewünschten Materialproben / Prototypen / Implantate / Instrumente sind im Formular «RMS – Forschungsantrag» detailliert aufzuführen. Grundsätzlich von einer finanziellen Unterstützung ausgeschlossen sind Investitionen für Gerätschaften, Computer Hard- oder Software. Dagegen können Betriebs- und Unterhaltskosten anteilmässig und antragsbezogen beantragt werden. Vorgaben zu den inhaltlichen Angaben können direkt dem Antragsformular entnommen werden.
Anträge werden jederzeit entgegengenommen. Eine Empfangsbestätigung erfolgt innerhalb von zwei Wochen. Eine erste Projektbeurteilung wird in der Regel nach maximal zwei Monaten abgeschlossen. Je nach Umfang, Komplexität und/oder Beurteilung erfolgt die weitere Bearbeitung des Projektantrages im Dialog mit dem Antragsteller.
Beinhaltet das beantragte Projekt oder Teile davon Untersuchungen an oder mit Patienten/Tieren, muss die Studie die Gesetzgebung und Richtlinien des Landes berücksichtigen, in welchem die Studie durchgeführt wird. Im gegebenen Falle sind insbesondere die Helsinki-Deklaration vom Juni 1964 und/oder die europäische Norm EN 540 (Klinische Untersuchung mit Medizingeräten an Patienten) zu beachten.
Eine Projektunterstützung durch die RMS ist im weiteren an folgende Bedingungen geknüpft:
• | Die Verantwortlichkeit über Ablauf und Fortschritt des Projektes liegt beim Antragsteller und/oder externen Projektleiter. |
• | Falls dieses Projekt direkt oder indirekt zu einer Produkt- oder Verfahrensentwicklung führt, dürfen entsprechende Patentanmeldungen nur nach Absprache und im Einverständnis mit dem Geschäftsführer und/oder dem Leiter GDL der RMS erfolgen. |
• | Können Resultate dieses Projektes direkt oder indirekt kommerziell genutzt werden, darf dies nur nach Absprache und im Einverständnis mit dem Geschäftsführer und/oder dem Leiter GDL der RMS geschehen. |
• | Der RMS ist halbjährlich ein kurzer Projektstatusbericht (10 - 12 Zeilen) in schriftlicher Form zuzustellen. |
• | Die Resultate der Studie müssen vor einer Publikation oder Präsentation irgendwelcher Art zur Kommentierung und Diskussion der RMS zugestellt werden. Im Falle einer Publikation soll die Unterstützung der Studie durch die RMS zumindest erwähnt werden. |

